AGB
Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Pineapplewakepark Rossau (nachfolgend Veranstalter genannt) und Vertragspartner*innen (nachfolgend Kund*innen genannt).
Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Kund*innen den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennen Kund*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich bestätigt wird bzw. durch die Bestellbestätigung durch Shopify.
Altersbeschränkung
Für die Nutzung der Anlage im öffentlichen Betrieb gilt das Mindestalter von 8 Jahren. Kinder unter 8 Jahren können nur mit Anmeldung im dafür geeigneten Kurs teilnehmen.
Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet Kund*innen hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Einzelfall kann der Veranstalter Kund*innen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Seilbahnkarten berechtigen nur zum Benutzen der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Bahn. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-/Schüler-/Studierendenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden.
Zeitkarten (Stunden- oder Tageskarten)
Gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn für den jeweils gebuchten Zeitraum. Bei Gruppenterminen haben diese Karten keine Gültigkeit. Sie sind nicht übertragbar.
Saisonkarten
Saisonkarten gelten für einen festgelegten Zeitraum während des öffentlichen Betriebs. (siehe Öffnungszeiten, d.h. nicht Bahnreservierungen, Kurse, etc.). Bei nicht Einhaltung der Sicherheitsregeln und bei Verstößen gegen die Anweisungen des Bedienungspersonals können die Karten ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnung (z.B.: Seuchengefahr, Pandemie) etc. können nicht beanstandet werden, oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen. Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ist nicht möglich. Inhaber*innen von Saisonkarten erhalten bei längerfristiger Erkrankung oder Verletzung (6 Wochen oder mehr) bei Vorlage eines Arztattests eine entsprechende Verlängerung in der Folgesaison, anteilige Rückerstattung ist nicht möglich.
Erschleichen von Leistungen
Die Seilbahntickets sind personenbezogen und nicht übertragbar. Tickets sind unseren Mitarbeiter*innen auf Verlangen vorzuzeigen. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und verpflichtet zu einer Strafzahlung in Höhe von 100,- Euro. Eine Anzeige gemäß § 265a behalten wir uns vor. Bei unrechtmäßiger Nutzung eines ermäßigten Seilbahntickets (Kinder oder Jugendliche), ist die Differenz zum regulären Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu entrichten.
Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.
Rücktritt/Stornierung durch Kund*innen bei Onlinebuchungen
- Bei Stornierung früher als 24h vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des Preises erstattet.
- Bei Stornierung später als 24h vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des Preises erstattet.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs, wird die Kursgebühr komplett einbehalten. Bei frühzeitiger Abmeldung/ Entschuldigung gelten die gleichen Bedingungen wie bei Onlinebuchungen.
Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger*innen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.
Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Der Veranstalter kann den Vertrag mit Kund*innen ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Kund*innen oder Teilnehmer*innen von Kund*innen ungeachtet einer Abmahnung (gelbe Karte) durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stören und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachten. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat, dass Kund*innen oder Teilnehmer*innen von Kund*innen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
Datenschutz / Urheberrechte
Kund*innen sind damit einverstanden, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben.
Kund*innen werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rossau.
Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.